Rechtlich gesehen stellt das Piercen eine Körperverletzung dar. Deshalb müsst ihr vor dem Eingriff schriftlich euer Einverständnis erklären.

Es gilt außerdem:

  • Jeder Kunde muss sich durch Personalausweis oder Führerschein im Original ausweisen
  • keine Piercings an unter 14-Jährige
  • Im Alter zwischen 14 u. 16 Jahren muss ein gesetzlicher Vormund nicht nur beim Beratungsgespräch, sondern auch beim Termin anwesend sein und sich ausweisen 
  • Im Alter zwischen 16 und 18 Jahren reicht eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vormunds und die Vorlage seines Ausweises im Original 

Bei mir kommt ausschließlich Titanschmuck zum Einsatz. Sämtliches Mehrwegmaterial (Pinzetten, Scheren, Piercingzangen) werden vor jedem Termin mittels eines Autoklaven sterilisiert.

Selbstverständlich werden Piercingnadeln nur einmal verwendet!  


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